Geschätzte Besucherin, geschätzter Besucher,

Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 156/2022 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 36/2023, tritt mit Ablauf des 30.04.2023 außer Kraft.

Mit 01.05.2023 gelten daher keine öffentlich-rechtlichen Maßnahmen mehr.

Konkret bedeutet dies:

  • Gänzlicher Entfall der FFP2-Maskenpflicht in Alten- und Pflegewohnheimen und Tagesstrukturen der Altenbetreuung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,

Thomas Vranjes

(letzte Aktualisierung: 1.5.2023)