Geschätzte Besucherin, geschätzter Besucher,
Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 156/2022 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 36/2023, tritt mit Ablauf des 30.04.2023 außer Kraft.
Mit 01.05.2023 gelten daher keine öffentlich-rechtlichen Maßnahmen mehr.
Konkret bedeutet dies:
- Gänzlicher Entfall der FFP2-Maskenpflicht in Alten- und Pflegewohnheimen und Tagesstrukturen der Altenbetreuung
Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Thomas Vranjes
(letzte Aktualisierung: 1.5.2023)